Abnahmekriterien legen fest, unter welchen Bedingungen ein Liefergegenstand als vertragsgemäß erbracht gilt.
Definition
Sie sind der Maßstab der Abnahme und damit rechtlich bedeutsam: Mit der Abnahme gehen Gefahr und häufig die Gewährleistungsfrist über. Kriterien müssen deshalb objektiv überprüfbar sein und vorab vereinbart werden, nicht am Abnahmetag verhandelt.
Merkmale brauchbarer Kriterien
- Überprüfbar durch einen konkreten Test oder eine Messung.
- Vollständig, also auch nichtfunktionale Aspekte umfassend.
- Eindeutig, ohne Auslegungsspielraum wie benutzerfreundlich oder performant.
- Mit definiertem Umgang für verbleibende Mängel nach Kategorie.
Der Umgang mit Restmängeln
Eine Abnahme scheitert selten an einem einzigen schweren Fehler, sondern an vielen kleinen. Bewährt ist eine vorab vereinbarte Einteilung in Kategorien, etwa abnahmeverhindernd, zu beheben innerhalb einer Frist und nachrangig. Ohne diese Einteilung wird die Abnahme zur Machtfrage.
Abgrenzung
Akzeptanzkriterien beschreiben im agilen Umfeld die Fertigstellung einer User Story. Abnahmekriterien beziehen sich auf den vertraglichen Liefergegenstand insgesamt.
Weiterführende Begriffe
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