EVB-IT sind die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen durch die öffentliche Hand. Sie liefern standardisierte Vertragsmuster für Kauf, Miete, Pflege, Dienstleistung und Projekte.

Definition

Die EVB-IT werden vom Bund gemeinsam mit dem IT-Branchenverband Bitkom erarbeitet und ergänzen die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen. Sie sind der De-facto-Standard für IT-Verträge in Bund, Ländern und Kommunen. Statt jeden Vertrag neu zu verhandeln, greifen Auftraggeber und Auftragnehmer auf ein abgestimmtes Muster zurück und füllen nur die projektspezifischen Anlagen aus.

Die wichtigsten Vertragstypen

  • EVB-IT Kauf: Erwerb von Hardware oder dauerhaften Softwarelizenzen.
  • EVB-IT Überlassung: Zeitlich befristete Nutzung von Standardsoftware.
  • EVB-IT Pflege und Instandhaltung: Laufende Wartung von Software und Hardware.
  • EVB-IT Dienstleistung: Beratungs- und Unterstützungsleistungen ohne feste Werkverpflichtung.
  • EVB-IT Erstellung: Individuelle Softwareentwicklung als Werkvertrag.
  • EVB-IT System und Systemlieferung: Gesamtlösungen aus Hardware, Software und Dienstleistung aus einer Hand.
  • EVB-IT Cloud: Bezug von Cloud-Diensten, inklusive Regelungen zu Verfügbarkeit, Datenschutz und Ausstieg.

Warum die Wahl des Vertragstyps entscheidend ist

Der Vertragstyp legt fest, wer welches Risiko trägt. Ein Werkvertrag nach EVB-IT Erstellung verpflichtet den Auftragnehmer auf ein Ergebnis, verlangt aber eine sehr genaue Leistungsbeschreibung. Ein Dienstvertrag nach EVB-IT Dienstleistung ist flexibler, verlagert die Steuerungsverantwortung jedoch zum Auftraggeber. Viele Konflikte in öffentlichen IT-Projekten entstehen, weil ein agiles Vorgehen in einen streng werkvertraglichen Rahmen gepresst wurde.

Praxishinweise

  • Anlagen sorgfältig ausfüllen: Der eigentliche Projektinhalt steht dort, nicht im Mustertext.
  • Servicelevel, Reaktionszeiten und Abnahmekriterien konkret und messbar formulieren.
  • Ausstiegs- und Migrationsregelungen früh mitdenken, um Vendor Lock-in zu vermeiden.
  • Bei agilem Vorgehen prüfen, ob EVB-IT Dienstleistung oder eine iterative Abnahmelogik besser passt.

Abgrenzung

Die EVB-IT regeln das Vertragsverhältnis nach dem Zuschlag. Das Vergabeverfahren regelt den Weg dorthin. Beide greifen ineinander, weil der Vertragsentwurf bereits Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

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Mag. Salim ŠabićPrincipal Consultant, IT-Projektmanagement · SABIC IT-Beratung · Veröffentlicht 13.08.2025, zuletzt fachlich geprüft 21.07.2026