Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Es ist der zentrale Treiber der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland.

Definition

Das OZG trat 2017 in Kraft und verlangte ursprünglich, dass Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital verfügbar sind und die Portale von Bund und Ländern zu einem Portalverbund verknüpft werden. Da dieses Ziel nur teilweise erreicht wurde, folgte mit dem OZG-Änderungsgesetz eine Weiterentwicklung, die stärker auf Standardisierung, Nachnutzung und durchgängig digitale Prozesse setzt.

Die Kernideen

  • Portalverbund: Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen sollen jede Leistung über ein beliebiges Portal erreichen.
  • Einer für Alle (EfA): Ein Land entwickelt eine Leistung und stellt sie anderen zur Nachnutzung bereit, statt dass alle dasselbe bauen.
  • Nutzerkonten: Zentrale Identifizierung über BundID und Unternehmenskonto.
  • Ende-zu-Ende-Digitalisierung: Nicht nur das Formular, sondern auch die dahinterliegende Bearbeitung im Fachverfahren wird digital.

Warum die Umsetzung schwierig ist

Ein digitales Antragsformular ist schnell gebaut. Der eigentliche Aufwand liegt in der Anbindung an bestehende Fachverfahren, in der Klärung von Zuständigkeiten zwischen den föderalen Ebenen und in Fragen zu Datenschutz und IT-Sicherheit. Hinzu kommt, dass Prozesse häufig unverändert digitalisiert werden, statt sie vorher zu vereinfachen. Genau dort entscheidet sich, ob eine Leistung tatsächlich Entlastung bringt.

Was das für IT-Projekte bedeutet

OZG-Projekte sind selten reine Softwareprojekte. Sie verbinden Prozessberatung, Rechtsfragen, Schnittstellenarbeit und Change Management. Erfolgreich sind Vorhaben, die früh eine echte Nutzerperspektive einnehmen, die Nachnutzung bestehender EfA-Leistungen ernsthaft prüfen und die Betriebsfrage von Anfang an mitdenken.

Abgrenzung

Das OZG beschreibt das Ziel, die Digitalisierung ist der Weg dorthin. Es macht keine Vorgaben zur konkreten Technologie, sondern zur Verfügbarkeit und Erreichbarkeit von Verwaltungsleistungen.

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Mag. Salim ŠabićPrincipal Consultant, IT-Projektmanagement · SABIC IT-Beratung · Veröffentlicht 19.08.2025, zuletzt fachlich geprüft 21.07.2026