Ein Vergabeverfahren ist das rechtlich geregelte Verfahren, mit dem öffentliche Auftraggeber Liefer- und Dienstleistungen am Markt beschaffen. Im IT-Umfeld entscheidet es darüber, wer eine Fachanwendung einführt, ein Rechenzentrum betreibt oder ein Digitalisierungsprojekt begleitet.

Definition

Das Vergabeverfahren umfasst alle Schritte von der Bedarfsfeststellung über die Bekanntmachung und die Angebotswertung bis zum Zuschlag. Rechtliche Grundlage sind in Deutschland vor allem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV) und die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Ziel ist ein fairer Wettbewerb: Alle Bieter erhalten dieselben Informationen, werden nach denselben Kriterien bewertet, und das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag.

Für IT-Projekte ist das Verfahren weit mehr als eine Formalie. Die Leistungsbeschreibung, die im Vergabeverfahren entsteht, wird faktisch zum Fundament des späteren Projekts. Wer hier unpräzise formuliert, verhandelt später über Change Requests statt über Ergebnisse.

Wann gilt das Vergaberecht?

Ob ein förmliches Verfahren nötig ist, hängt vom geschätzten Auftragswert ab. Oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt europaweites Vergaberecht mit Bekanntmachung im EU-Amtsblatt. Unterhalb greifen die nationalen Regeln der UVgO und der Landeshaushaltsordnungen, die einfachere Verfahren erlauben. Die Schwellenwerte werden regelmäßig von der EU-Kommission angepasst, weshalb der aktuelle Wert vor jeder Beschaffung geprüft werden sollte.

Die wichtigsten Verfahrensarten

  • Offenes Verfahren: Öffentliche Aufforderung an eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen. Standard bei klar beschreibbaren Leistungen.
  • Nicht offenes Verfahren: Zweistufig mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb, danach Angebotsaufforderung an ausgewählte Bewerber.
  • Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: Erlaubt Verhandlungen über die Angebote. Im IT-Bereich häufig, weil der Lösungsweg zu Beginn selten vollständig feststeht.
  • Wettbewerblicher Dialog: Für besonders komplexe Vorhaben, bei denen der Auftraggeber die technische Lösung noch nicht definieren kann.
  • Innovationspartnerschaft: Verbindet Entwicklung und anschließende Beschaffung einer noch nicht am Markt verfügbaren Lösung.
  • Verhandlungsvergabe und Direktauftrag: Vereinfachte Wege unterhalb der Schwellenwerte, mit engen Voraussetzungen.

Der typische Ablauf

1Bedarf und MarkterkundungZiel, Budget und Marktlage klären2LeistungsbeschreibungAnforderungen produktneutral festhalten3BekanntmachungVerfahren europaweit oder national veröffentlichen4Prüfung und WertungEignung, Konzepte und Preise vergleichen5Zuschlag und VertragZuschlag erteilen, Vergabevermerk abschließen
Der typische Ablauf eines Vergabeverfahrens in fünf Schritten.

Eignungs- und Zuschlagskriterien

Zwei Prüfebenen werden häufig verwechselt. Eignungskriterien beziehen sich auf das Unternehmen: Referenzen, Umsatz, Qualifikation der Mitarbeitenden, Zertifizierungen. Zuschlagskriterien bewerten das konkrete Angebot: Preis, Qualität des Konzepts, Termine, Servicelevel. Beide müssen vorab bekanntgegeben und nachvollziehbar gewichtet sein. Eine reine Preisvergabe ist bei IT-Leistungen selten sinnvoll, weil die Qualitätsunterschiede erheblich sind.

Typische Stolpersteine in IT-Vergaben

  • Produktneutralität verletzt: Die Leistungsbeschreibung beschreibt faktisch ein bestimmtes Produkt.
  • Unrealistische Fristen, die praktisch nur der Bestandsanbieter einhalten kann.
  • Zu vage Leistungsbeschreibungen, die zu unvergleichbaren Angeboten führen.
  • Fehlende Abgrenzung zwischen Einführung und Betrieb, sodass Folgekosten unklar bleiben.
  • Bieterfragen werden zu spät oder nicht an alle Bieter gleichzeitig beantwortet.

Was das für Ihr Projekt bedeutet

Ein gutes Vergabeverfahren beginnt lange vor der Bekanntmachung. Markterkundung, eine belastbare Aufwandsschätzung und eine sauber strukturierte Leistungsbeschreibung entscheiden darüber, ob überhaupt geeignete Angebote eingehen. Wer die Anforderungen vorab in einem Lastenheft ordnet und die Wirtschaftlichkeit prüft, verkürzt das Verfahren und senkt das Risiko von Rügen und Nachprüfungsverfahren.

Abgrenzung

Die Ausschreibung ist ein Teilschritt des Vergabeverfahrens, nämlich die Aufforderung zur Angebotsabgabe. Das Vergabeverfahren umfasst den gesamten Prozess bis zum Zuschlag und zur Dokumentation im Vergabevermerk.

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Mag. Salim ŠabićPrincipal Consultant, IT-Projektmanagement · SABIC IT-Beratung · Veröffentlicht 08.08.2025, zuletzt fachlich geprüft 21.07.2026