Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Anwendungen und Dokumente von möglichst allen Menschen genutzt werden können, auch von Menschen mit Behinderungen. Für viele öffentliche Stellen ist sie gesetzlich vorgeschrieben.
Was zu Barrierefreiheit gehört
- Ausreichende Kontraste und lesbare Schrift
- Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur
- Kompatibilität mit Screenreadern
- Verständliche Sprache und klare Struktur
Warum Barrierefreiheit wichtig ist
Barrierefreiheit ermöglicht Teilhabe und erreicht mehr Menschen. Sie ist im öffentlichen Sektor oft gesetzlich verpflichtend und verbessert die Nutzbarkeit für alle, orientiert an Standards wie den WCAG.
Beispiel aus der Praxis
Bei der Neugestaltung einer Behörden-Website werden Kontraste, Tastaturbedienung und Screenreader-Tauglichkeit von Anfang an berücksichtigt und getestet, statt sie nachträglich aufzusetzen.
Typische Fehler
- Barrierefreiheit erst am Ende betrachten
- Nur auf Optik achten, nicht auf Bedienbarkeit
- Nicht mit echten Hilfsmitteln testen
Abgrenzung: Barrierefreiheit und Usability
Usability betrifft die allgemeine Benutzerfreundlichkeit. Barrierefreiheit stellt sicher, dass auch Menschen mit Einschränkungen alles nutzen können.
Weiterführende Begriffe
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