Die Leistungsbeschreibung legt fest, welche Leistung ein Auftragnehmer erbringen soll. Sie ist das inhaltliche Herzstück jeder Ausschreibung.
Definition
In der Leistungsbeschreibung wird der Auftragsgegenstand so eindeutig und erschöpfend dargestellt, dass alle Bieter sie im gleichen Sinn verstehen und vergleichbare Angebote abgeben können. Sie ist zugleich die Grundlage für die spätere Abnahme.
Zwei Formen
- Konstruktive Beschreibung: Der Auftraggeber gibt die Lösung detailliert vor. Gut vergleichbar, aber ohne Spielraum für bessere Ansätze.
- Funktionale Beschreibung: Der Auftraggeber beschreibt Ziel und Anforderungen, der Bieter schlägt den Lösungsweg vor. Erlaubt Innovation, erschwert aber den direkten Vergleich.
Im IT-Umfeld ist häufig eine Mischform sinnvoll: funktional dort, wo Marktlösungen variieren, konstruktiv bei Schnittstellen und Rahmenbedingungen, die feststehen.
Der Grundsatz der Produktneutralität
Öffentliche Auftraggeber dürfen kein bestimmtes Produkt vorgeben. Beschrieben werden Anforderungen, nicht Marken. Eine Leistungsbeschreibung, die faktisch nur von einem einzigen Anbieter erfüllt werden kann, ist angreifbar. Wer bestehende Systeme berücksichtigen muss, beschreibt die erforderliche Schnittstelle, nicht das Produkt dahinter.
Häufige Schwächen
- Betrieb und Wartung fehlen, sodass Folgekosten unklar bleiben.
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind nicht benannt.
- Mengengerüste fehlen, etwa Nutzerzahlen oder Datenvolumen.
- Abnahmekriterien sind nicht überprüfbar formuliert.
Abgrenzung
Das Lastenheft ist die interne Anforderungssammlung. Die Leistungsbeschreibung ist deren vergaberechtlich taugliche Fassung als Teil der Vergabeunterlagen.
Weiterführende Begriffe
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